Die Deutsche Regierung hat zu wiederholten Malen versichert, sie habe das Ultimatum an Serbien vom 23. Juli 1914 nicht vor seiner Absendung gekannt. Vergl. Deutsches Weißbuch, ferner Mitteilung des deutschen Botschafters in Petersburg (Russ.. Orangebuch Nr. 18), des Staatssekretärs des Äußeren (Engl. Blaubuch Nr. 18), des deutschen Botschafters in Paris (Franz. Gelbbuch Nr. 36) und Norddeutsche Allgemeine Zeitung vom 5. Oktober 1915. Dagegen berichtet der französische Gesandte in München am 23. Juli 1914 (Gelbbuch Nr. 21), Herr v. Hertling habe mit ihm über die österreichische Note, „von der er Kenntnis erhallen habe“, gesprochen.
Diese Kenntnis hat Herr v. Hertling dementiert; „Demgegenüber" (Bayrische Staalszeitung, 13. Dezember 1914) „muß festgestellt werden, daß die bayrische Regierung und Graf Hertling von den seitens der österreichischen Regierung an die serbische Regierung gestellten Forderungen erst durch die Veröffentlichung der Presse Kenntnis erhalten haben, und daß vorher der bayrischen Regierung und dem Grafen Hertling weder der Wortlaut des Ultimatums noch die Forderungen in ihren Hauptzügen bekannt waren." Dies wurde jahrelang geglaubt, bis dann der Mühlonbrief die Mitwissenschaft der Deutschen Regierung gezeigt hat.
Darin heißt es; ,,Mitte Juli hatte ich, wie des öfteren eine Besprechung mit Dr. Helfferich." (Er sagte;) ,,Die politische Lage ist sehr bedrohlich geworden. Die Österreicher sind dieser Tage beim Kaiser gewesen, Wien wird in acht Tagen ein sehr scharfes, ganz kurz befristetes Ultimatum an Serbien stellen, in dem Forderungen enthalten sind, wie… Genau an dem mir von Helfferich bezeichneten Tag erschien denn auch das Ultimatum Wiens an Serbien,"
Auch dies hat man dann in der ,,Norddeutschen Allgemeinen" dementiert. Dagegen haben die von Eisner publizierten Berichte des Grafen Lerchenfeld (,,Freiheit", 25. November 1918) an die bayrische Regierung das ganze Lügengewebe zerstört. Er schreibt am 18. Juli 1914: „Der Schritt, den das Wiener Kabinett sich entschlossen hat in Belgrad zu übernehmen und der in der Überreichung einer Note bestehen wird, wird am 25. dieses Monats erfolgen …. Wie mir Herr Zimmermann sagte, wird die Note, soweit bisher festgestellt, folgende Forderungen enthalten …..,"
In seiner Erwiderung (Nordd. Allgem. Ztg. vom 29. November 1918) hat dann Herr Zimmermann trotz dieses vernichtenden Beweises die Kenntnis geleugnet und „bezweifelt", (man beachte den unscharfen Ausdruck) „daß die in dem Bericht wiedergegebenen Forderungen von mir dem Herrn Berichterstatter mitgeteilt worden sind."
Nach den Lerchenfeldschen Berichten darf man es als sicher annehmen, daß Hertling am 12. Dezember 1914 gelogen hat und daß die Deutsche Regierung das Ultimatum an Serbien in seinen wesentlichen Punkten trotz aller .Dementis vorher kannte.
Dies ist deswegen so wichtig, weil Deutschlands wesentlichste Argumentation bei dem Konflikt von 1914 war, er sei keine europäische, sondern nur eine österreichisch-serbische Angelegenheit. Bei einer Mitwirkung Deutschlands am Ultimatum oder bei vorheriger Kenntnis war der Versuch, dem Konflikt einen lokalen Charakter zuzuschreiben, eine glatte Lüge.
in Emil Julius Gumbel : Vier Jahre Lüge (1919)